Bewerbung und Einschreibung an der Uni Kiel

Wer ein Studium an der Uni Kiel aufnehmen möchte, kann sich entweder für einen zulassungsfreien Studiengang einschreiben oder bewirbt sich auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang. Die meisten Fächer bieten verschiedene Studiengänge an: Abhängig vom Studieninteresse können Zwei-Fächerstudiengänge – mit den Profilen Lehramt, Wirtschaftspädagogik oder Fachergänzung – oder Ein-Fach-Studiengänge gewählt werden.

In zulassungsfreie Studiengänge kann man sich innerhalb der Einschreibfristen einschreiben. In einigen dieser Studiengänge sind jedoch zusätzliche Studienvoraussetzungen zu erfüllen: Dies können beispielsweise Fremdsprachenkenntnisse sein. Im Fall von Masterstudiengängen muss häufig die Eignung für den Studiengang vorab festgestellt werden. Hierfür gelten gegebenenfalls zusätzliche Fristen. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge muss man sich innerhalb der geltenden Fristen bewerben.

Alle Studiengänge auf einen Blick           FRISTEN FÜR BEWERBUNG UND EINSCHREIBUNG

© Thomas Eisenkrätzer, Uni Kiel

Hochschulreife

Voraussetzung für ein Studium an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ist in der Regel die allgemeine Hochschulreife, eine anerkannte fachgebundene Hochschulreife oder eine Aufstiegsfortbildung. Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen können auch anerkannt werden.

Eine Fachhochschulreife berechtigt nicht zum Studium an einer Universität. Wer keine Hochschulreife hat, aber an der Universität studieren möchte, kann über ein Probestudium oder über eine Hochschuleignungsprüfung eine Zulassung erreichen.

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Weitere Studien­voraussetzungen

Seien es Sprachkenntnisse, praktische Erfahrungen oder Auslandaufenthalte: Für einige Studiengänge müssen neben der Hochschulreife weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Oft können diese auch innerhalb der ersten Semester nachgereicht werden. Eine spezielle Eignungsprüfung muss allerdings in den Fächern Sportwissenschaft und Kunst bestanden werden.

Darüber hinaus soll für die Zulassung zu einem höheren Fachsemester oder zum Masterstudium oft eine fachliche Eignung nachgewiesen werden, beispielsweise durch ein Motivationsschreiben.

Alle Informationen über Studienvoraussetzungen

Bewerbung

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist eine Bewerbung notwendig. Grundsätzlich gibt es zwei Portale, über die sich Studieninteressierte bewerben können, abhängig vom Studienwunsch:

  • Wer zum ersten Mal studiert, sich also für das erste Fachsemester bewirbt, und einen Ein-Fach-Studiengang mit dem Studienziel Bachelor oder Staatsexamen belegen möchte, muss sich über das Dialogorientierte Serviceverfahren bewerben. Bewerberinnen und Bewerben müssen sich hierfür zunächst über die Stiftung für Hochschulzulassung registrieren. Im Auftrag der deutschen Hochschulen wird hier die Vergabe von Studienplätzen für über 1.000 Studiengänge an rund 130 Standorten koordiniert. Im Anschluss registrieren Sie sich in unserem  CAU-Onlineportal . In beiden Portalen können Sie den Status Ihrer Bewerbung nachverfolgen.
  • Wer ein Zwei-Fächer-Bachelorstudium anstrebt, ein Masterstudium absolvieren möchte oder sich für ein höheres Fachsemester bewirbt, kann sich direkt über das CAU-Onlineportal  bewerben. Hier können Sie den Status Ihrer Bewerbung nachverfolgen.
  • Die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie werden nach einem bundesweiten Auswahlverfahren vergeben. Informationen dazu gibt es bei der Stiftung für Hochschulzulassung.

Wie wird ausgewählt?

In bestimmten Studiengängen stehen nur in begrenztem Umfang Studienplätze zur Verfügung. Aufgrund der beschränkten Anzahl an Studienplätzen sind diese Studiengänge zulassungsbeschränkt und somit bewerbungspflichtig und es kann nur eine begrenzte Anzahl von Studierenden aufgenommen werden. Zulassungsfreie (nicht bewerbungspflichtige) Studiengänge sind hiervon nicht betroffen.

Die Auswahlgrenze wird nicht von der Hochschule festgelegt, sondern ergibt sich durch das Zulassungsverfahren des jeweiligen Semesters. Als Auswahlgrenze wird die Note bzw. die Wartezeit der letzten zugelassenen Person bezeichnet.

Für die Vergabe der Studienplätze nach Abiturnote werden alle Bewerbungen entsprechend Ihrer Abiturnote in eine Rangliste aufgenommen. Abhängig von der Studienplatzanzahl werden dann Zulassungen ausgesprochen.

Die Bewerberinnen und Bewerber mit den besten Noten erhalten zuerst eine Zulassung. Weitere Zulassungen werden ausgesprochen, bis alle vorhanden Plätze vergeben wurden.

Für die Vergabe der Studienplätze nach Wartezeit werden alle Bewerbungen entsprechend der errechneten Wartezeit in eine Rangliste aufgenommen. Abhängig von der Studienplatzanzahl werden dann Zulassungen ausgesprochen. Die Bewerberinnen und Bewerber mit den höchsten Wartezeiten erhalten zuerst eine Zulassung. Weitere Zulassungen werden ausgesprochen, bis alle vorhandenen Plätze in der Quote „Wartezeit“ vergeben wurden.

Sind die oben genannten Verfahren abgeschlossen, ergeben sich aus den Werten der zuletzt zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber die Auswahlgrenzen in den Quoten „Abiturnote“ und „Wartezeit“.

Die Auswahlgrenzen geben daher nur Auskunft über die Zulassungen in vergangenen Semestern und dienen nur bedingt zur Orientierung für die Zulassungen in zukünftigen Semestern. Die nachfolgende Tabelle enthält die Auswahlgrenzen des letzten Zulassungsverfahrens an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

Ist Ihre Bewerbung erfolgreich, erhalten Sie eine Zulassung zum Studium an der Kieler Universität. Danach müssen Sie sich nur noch einschreiben.

Ist Ihre Bewerbung nicht erfolgreich, haben Sie noch eine Chance, über ein eventuell stattfindendes Nachrückverfahren, Clearing- bzw. Losverfahren nachzurücken. Sollten nach Abschluss des Vergabeverfahrens noch freie Studienplätze vorhanden sein, werden diese ggf. in einem Clearing- oder Losverfahren vergeben. Für die Teilnahme muss ein gesonderter Antrag gestellt werden.

Einschreibung

Mit einer Zulassung zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang können Sie sich an der Uni Kiel einschreiben und damit als Universitätsmitglied registrieren.

In zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich ohne vorherige Anmeldung oder Bewerbung einschreiben, da hier die Anzahl der Studienplätze nicht begrenzt ist. Mit Ihrer Einschreibung müssen für einige Studiengänge Nachweise erbracht werden, dass die Studienvoraussetzungen erfüllt werden. Studieninteressierte sollten daher vor Einschreibung prüfen, welche Voraussetzungen für das Wunschstudium notwendig sind.

Die Einschreibung wird über das CAU-Onlineportal durchgeführt. Hier können Sie den Status Ihrer Einschreibung nachverfolgen und Nachweise digital einreichen.

Sollten Sie sich in einem 2-Fächer-Studiengang für zwei beschränkte Fächer beworben haben, allerdings nur für ein Fach zugelassen worden sein, können Sie folgendermaßen verfahren:

  1. Einschreibung für das zugelassene plus ein kombinierbares zulassungsfreies Fach, Nachrückverfahren abwarten, bei Zulassung Wechsel auf das gewünschte Fach. Bitte wählen Sie diese Möglichkeit nur, wenn das zweite Fach für Sie wirklich eine sinnvolle Alternative darstellt.
  2. Nehmen Sie Kontakt mit dem Studierendenservice auf, um einen späteren Termin für die Einschreibung zu vereinbaren. Sie können dann eine etwaige Zulassung im nächsten Lauf (Nachrückverfahren) abwarten. Sollten Sie auch dann noch keine Zulassung für Ihr zweites Fach erhalten haben, müssen Sie sich für ein alternatives zulassungsfreies Fach einschreiben oder Ihr Platz (im 1. Fach) wird anderweitig vergeben. Terminverschiebungen erfolgen nur im Ausnahmefall.

Nach der Online-Einschreibung erhalten Sie Ihre Bewerbernummer (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen erhalten Sie die Bewerbernummer bereits bei der Bewerbung). Bitte zahlen Sie unter Angabe dieser Nummer den Beitrag für das Studentenwerk, die Studierendenschaft (inklusive Semesterticket) und die Einschreibgebühr direkt nach der Online-Einschreibung. Eine Bearbeitung der Einschreibung erfolgt erst, wenn der Beitrag bei der CAU eingegangen ist.

Um Ihre Einschreibung abzuschließen, drucken Sie den Antrag auf Einschreibung aus, unterschreiben ihn und senden ihn zusammen mit den weiteren notwendigen Unterlagen innerhalb der Frist an: Universität Kiel, Studierendenservice, Postfach 24098 Kiel. Zu den weitere Unterlagen zählt zum Beispiel ein beglaubigtes Zeugnis über die Hochschulreife.